25. Juli 2008
Gesetzliche Krankenkassen, wie beispielsweise die Betriebskrankenkasse (BKK) FAHR oder die BKK Gruner + Jahr unterstützen die Einlagerung von Nabelschnurblut bei VITA 34. Die Versicherten erhalten dadurch Rabatte auf die Einlagerungsgebühren. Damit reagieren nun auch die gesetzlichen Krankenkassen auf die immer stärker werdende Nachfrage, diese Möglichkeit der Vorsorge für sein Kind zu nutzen. Zuvor hatte sich mit der Debeka bereits eine große private Krankenversicherung für die Aufbewahrung von Nabelschnurblut eingesetzt und bietet ihren Mitgliedern Vorteilskonditionen an.
Tags: Nabelschnurblut
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