30. September 2008
In Deutschland wird die Konservierung von Nabelschnurblut mit der Produktion von Arzneimitteln gleichgesetzt. Deshalb darf eine private Nabelschnurblutbank erst dann mit der Einlagerung beginnen, wenn eine staatliche Kontrolle und Zertifizierung vorliegt. Sowohl Personal, Technik und Räumlichkeiten, die an der Verarbeitung mit Nabelschnurblut beteiligt sind, müssen gesetzliche Richtlinien einhalten, die regelmäßig von Behörden überprüft werden.
Erfahren Sie hier mehr über die Qualitätsstandards in einer privaten Nabelschnurblutbank.
Tags: Nabelschnurblut, Zertifikat
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